Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2000 - 27 UF 267/99   

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https://dejure.org/2000,6850
OLG Köln, 24.01.2000 - 27 UF 267/99 (https://dejure.org/2000,6850)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2000 - 27 UF 267/99 (https://dejure.org/2000,6850)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 27 UF 267/99 (https://dejure.org/2000,6850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.10.1997 - 26 WF 100/97
    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2000 - 27 UF 267/99
    Zwar werden in Verfahren nach §§ 1671, 1634 BGB, in denen erstmals eine Entscheidung über das Sorgerecht bzw. das Umgangsrecht zu treffen ist, regelmäßig die Interessen des Kindes und beider Elternteile betroffen ( OLG Köln, OLG-Report, 1998, 159 m.w.Nachw.) Anders verhält es sich aber bei einem Sorgerechtsabänderungsverfahren nach § 1696 BGB.
  • OLG Stuttgart, 15.06.2005 - 18 WF 269/04

    Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren und Auslagen bei Antragsrücknahme in

    Allerdings war in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass § 94 Abs. 3 Satz 2 a. F. KostO nur zur Anwendung kommt, wenn eine der Alternativen des § 94 Abs. 1 Nr. 3-6 KostO gegeben ist, also eine (positive) Entscheidung des Familiengerichts über eine der dort genannten Verfahrensgegenstände getroffen worden ist (OLG Köln, FamRZ 2001, 112, 113; Hartmann, 34. Aufl., § 94 KostO Rn. 25 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01

    Kostenausspruch des Familiengerichts

    Demgegenüber regelt die Kostenordnung, wer gegenüber der Staatskasse die Gerichtskosten, also die Gebühren und Auslagen - wozu nach § 137 Nr. 6 KostO auch die Sachverständigenkosten rechnen - zu tragen hat (Senat FamRZ 2001, 112, 113; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann § 13a Rdn. 2; Bummiller/Winkler, FGG, 7. Aufl. § 13a Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.08.1999 - 3 WF 128/99   

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https://dejure.org/1999,6370
OLG Naumburg, 30.08.1999 - 3 WF 128/99 (https://dejure.org/1999,6370)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.1999 - 3 WF 128/99 (https://dejure.org/1999,6370)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 1999 - 3 WF 128/99 (https://dejure.org/1999,6370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Geschäftswertes von isolierten Umgangsrechtsverfahren; Abschlag bei der Bestimmung eines Geschäftswertes für Umgangsrechtsverfahren wegen der geringeren Bedeutung des Umgangsrechts im Verhältnis zum Sorgerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 112
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 22.06.2005 - 8 WF 108/05

    Bestimmung des Streitwertes in einem Verfahren zur Bestimmung der Umgangsregelung

    Wie bereits der Rechtsgedanke des § 46 Absatz 2 Satz 2 GKG ergibt, führt die Regelung des Umgangsrechts für mehrere Kinder nicht zu einer zwingend und gleichsam automatisch eintretenden Erhöhung des Geschäftswertes (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 112).
  • OLG Hamm, 12.12.2000 - 4 WF 13/01
    Mit der Aufzählung sehr unterschiedlicher Verfahrensarten in § 94 I KostO und der Anordnung in § 94 II S. 1 KostO, daß für diese der Geschäftswert sich nach § 30 Abs. 2 KostO bestimme, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß für diese Verfahrensarten gleichermaßen der Regelstreitwert von 5.000,00 DM angesetzt werden soll, ohne daß zuvor unterschiedliche Schwierigkeitsgrade der verschiedenen Verfahrensarten berücksichtigt werden sollen (vgl. hierzu OLG Naumburg, FamRZ 2001, 112 mit weiteren Nachweisen; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 30 KostO Rdz. 53 + 61 mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.05.2000 - 13 UF 608/99   

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https://dejure.org/2000,7391
OLG Koblenz, 12.05.2000 - 13 UF 608/99 (https://dejure.org/2000,7391)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.2000 - 13 UF 608/99 (https://dejure.org/2000,7391)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 13 UF 608/99 (https://dejure.org/2000,7391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Folgesache; Abtrennung; Gegenstandswert; Scheidungssache; Verbund; Ehegatte

  • Judicialis

    ZPO § 623 Abs. 2 S. 1; ; KostO § 30 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 30 Abs. 3, Abs. 2; ZPO § 623 Abs. 2 S. 1
    Streitwert für abgetrennte Folgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 19 F 268/97
  • OLG Koblenz, 12.05.2000 - 13 UF 608/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 27.06.2001 - 4 UF 53/00

    Kostenentscheidung, Folgesache, abgetrennte; Streitwert Folgesache abgetrennte

    Der Senat folgt nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte Karlsruhe (FuR 1999, 383 und juristisches Büro 1999, 420) und Koblenz (FamRZ 2001, 112), wonach das Verfahren infolge der Abtrennung den Charakter eines isolierten Verfahrens nach dem FGG annehme mit der Folge, dass der Geschäftswert nach § 30 Abs. 2 Kostenordnung festzusetzen sei.
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 09.11.1998 - 40 F 207/98   

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https://dejure.org/1998,16913
AG Koblenz, 09.11.1998 - 40 F 207/98 (https://dejure.org/1998,16913)
AG Koblenz, Entscheidung vom 09.11.1998 - 40 F 207/98 (https://dejure.org/1998,16913)
AG Koblenz, Entscheidung vom 09. November 1998 - 40 F 207/98 (https://dejure.org/1998,16913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 112
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